Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen im Überblick
Mirlinde Shehu, Dentalias
Diese detaillierte Beschreibung bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Abrechnungssysteme und ihre jeweilige Anwendung sowie die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihnen.
EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)
Der EBM ist das Abrechnungssystem für die vertragsärztliche Versorgung in Deutschland. Es dient der Abrechnung von ärztlichen Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der EBM wird vom Bewertungsausschuss, bestehend aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes, regelmäßig aktualisiert.
- Zweck: Abrechnung von ärztlichen Leistungen für gesetzlich Versicherte.
- Anwendungsbereich: Vertragsärztliche Versorgung.
- Aktualisierung: Regelmäßig durch den Bewertungsausschuss.
- Bezahlung: Einheitliche Vergütung nach einem Punktwert, der je nach Budget und regionalen Gegebenheiten variiert.
BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen)
Der BEMA ist das Abrechnungssystem für die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland und dient der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Der BEMA wird ebenfalls regelmäßig angepasst.
- Zweck: Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen für gesetzlich Versicherte.
- Anwendungsbereich: Vertragszahnärztliche Versorgung.
- Aktualisierung: Regelmäßig durch den Bewertungsausschuss der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des GKV-Spitzenverbandes.
- Bezahlung: Einheitliche Vergütung nach einem Punktwert, analog zum EBM.
GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Die GOÄ ist die Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen. Sie regelt die Abrechnung von Leistungen, die von Privatversicherten oder Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.
- Zweck: Abrechnung von privatärztlichen Leistungen.
- Anwendungsbereich: Privatärztliche Versorgung.
- Aktualisierung: Unregelmäßig durch den Gesetzgeber.
- Bezahlung: Gebühren werden nach festen Sätzen berechnet, die je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand variieren können (Steigerungssätze).
GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)
Die GOZ ist das Pendant zur GOÄ für Zahnärzte und regelt die Abrechnung von privat erbrachten zahnärztlichen Leistungen.
- Zweck: Abrechnung von privat zahnärztlichen Leistungen.
- Anwendungsbereich: Privat zahnärztliche Versorgung.
- Aktualisierung: Unregelmäßig durch den Gesetzgeber.
- Bezahlung: Gebühren werden nach festen Sätzen berechnet, analog zur GOÄ, mit möglichen Steigerungssätzen.
BEL II (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis)
Das BEL II ist ein Abrechnungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen, die von Zahnlaboren erbracht und mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
- Zweck: Abrechnung zahntechnischer Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen.
- Anwendungsbereich: Zahntechnische Leistungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.
- Aktualisierung: Regelmäßig durch die KZBV und den GKV-Spitzenverband.
- Bezahlung: Einheitliche Vergütung nach festgelegten Preisen.
BEB (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen)
Das BEB ist ein Abrechnungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen, die von Zahnlaboren erbracht und privat abgerechnet werden.
- Zweck: Abrechnung zahntechnischer Leistungen mit Privatpatienten.
- Anwendungsbereich: Privat zu erbringende zahntechnische Leistungen.
- Aktualisierung: Unregelmäßig, basiert auf Verhandlungen zwischen Zahnärzten und zahntechnischen Laboren.
- Bezahlung: Preise sind individuell verhandelbar und nicht fest geregelt.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Gemeinsamkeiten:
- Regelung der Abrechnung: Alle genannten Systeme regeln die Abrechnung von medizinischen oder zahnmedizinischen Leistungen, ob für gesetzlich oder privat Versicherte.
- Spezifischer Anwendungsbereich: Jedes System hat einen spezifischen Anwendungsbereich (ärztlich, zahnärztlich, zahntechnisch).
- Aktualisierung: Alle Systeme werden regelmäßig oder unregelmäßig aktualisiert, um aktuelle medizinische und wirtschaftliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Unterschiede:
- Versicherungstyp: EBM und BEMA gelten für gesetzlich Versicherte, während GOÄ und GOZ für privat Versicherte bzw. Selbstzahler gelten. BEL II und BEB regeln zahntechnische Leistungen für gesetzliche und private Patienten.
- Vergütungsstruktur: EBM und BEMA nutzen ein Punktwertsystem, während GOÄ und GOZ feste Gebührensätze mit möglichen Steigerungssätzen verwenden. BEL II hat festgelegte Preise, während BEB individuell verhandelt wird.
- Anwendungsbereich: EBM und GOÄ betreffen ärztliche Leistungen, BEMA und GOZ zahnärztliche Leistungen, und BEL II sowie BEB betreffen zahntechnische Leistungen.