Einführung des E-Rezepts in Zahnarztpraxen: Ein Meilenstein in der digitalen Gesundheitsversorgung
Mirlinde Shehu, Dentalias
Was ist das E-Rezept?
Das E-Rezept ist ein digitaler Austausch von Verordnungen zwischen Zahnärzten, Patienten und Apotheken. Anstatt eines rosa Papierrezepts erhalten Patienten einen Rezeptcode, den sie entweder über die E-Rezept-App der gematik oder als Ausdruck nutzen können, um ihre Medikamente in der Apotheke zu erhalten.
Vorteile des E-Rezepts
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Kontaktlose Übermittlung:
- Rezepte können direkt und digital an Patienten übermittelt werden, was besonders in telemedizinischen Behandlungsszenarien von Vorteil ist.
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Zeiteinsparung:
- Patienten müssen nicht mehr in die Praxis kommen, um ein Rezept abzuholen. Sie können das Rezept von zu Hause aus an ihre Apotheke senden und die Verfügbarkeit des Medikaments prüfen.
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Verbesserte Arzneimittelsicherheit:
- Durch die digitale Übermittlung sind Rezepte besser lesbar und weniger fehleranfällig. Pflichtfelder beim Ausfüllen verhindern formale Fehler, und fachliche Fehler können schnell mit der Apotheke geklärt werden.
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Flexibilität für Patienten:
- Patienten können ihre Rezepte über die E-Rezept-App verwalten und direkt an ihre Apotheke schicken. Alternativ können sie den Rezeptcode in der Apotheke vorlegen oder ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) verwenden.
Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung des E-Rezepts müssen Zahnarztpraxen einige technische Voraussetzungen erfüllen:
- eZahnarztausweis: Für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich.
- Praxisverwaltungssystem (PVS): Muss auf den neuesten Stand gebracht werden.
- Telematikinfrastruktur (TI): Mindestens mit einem eHealth-Konnektor (PTV3) verbunden.
- Drucker: Für den Ausdruck des Rezeptcodes (Tokenausdruck) bei Patienten, die keine App nutzen.
Anwendungsszenarien in der Praxis
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Erstellung und Signatur des E-Rezepts:
- Die Verordnung wird wie gewohnt im PVS erstellt und mit dem eZahnarztausweis signiert.
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Bereitstellung des E-Rezepts:
- Patienten können den Rezeptcode über die App abrufen oder einen Ausdruck erhalten, den sie in der Apotheke vorlegen können.
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Löschung von E-Rezepten:
- Falls ein Rezept fälschlicherweise ausgestellt wurde, kann es über das PVS gelöscht werden, solange es noch keiner Apotheke zugewiesen wurde.
Häufige Fragen (FAQ)
Wird das Papierrezept komplett verschwinden?
- Nein, das Papierrezept dient weiterhin als Ersatzverfahren, etwa bei technischen Störungen oder Hausbesuchen.
Wie viele Medikamente können auf einem E-Rezept verordnet werden?
- Für jedes Medikament wird ein eigenes E-Rezept erstellt. Auf dem Tokenausdruck können jedoch bis zu drei Verordnungen zusammengefasst werden.
Ist das E-Rezept verpflichtend?
- Ja, ab dem 1. Januar 2024 müssen apothekenpflichtige Medikamente als E-Rezept ausgestellt werden.
Fazit
Das E-Rezept ist ein bedeutender Schritt hin zu einer modernen und digitalen Gesundheitsversorgung. Es vereinfacht die Rezeptausstellung und -verwaltung für Zahnarztpraxen und bietet Patienten mehr Komfort und Sicherheit. Nutzen Sie die Zeit bis zur verpflichtenden Einführung, um sich mit den technischen Anforderungen vertraut zu machen und die Vorteile des E-Rezepts in Ihrer Praxis zu erleben.
Für weitere Informationen und Leitfäden besuchen Sie die Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der gematik. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und gestalten Sie die Zukunft der Gesundheitsversorgung aktiv mit!
Quelle: Leitfaden für die Anwendung „E-Rezept“ in der Zahnarztpraxis